Ja, Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Bank Ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandelt.
Wenn Sie Ihre Schulden abbezahlt haben, besteht kein Grund für Sie, weiterhin das P-Konto zu nutzen. Sie können Ihre Bank also um eine Rückumwandlung bitten. Diese sollte Ihrer Bitte nachkommen, auch wenn der Anspruch auf eine Rückumwandlung gesetzlich nicht verankert ist.
Was muss ich tun, um mein P-Konto in ein Girokonto umzuwandeln?
Wenn Sie Ihre Schulden abbezahlt oder sich mit Ihrem Gläubiger auf eine Ratenzahlung geeinigt haben, können Sie wieder Ihr normales Girokonto benutzen. Dafür sprechen Sie am besten mit Ihrem Bankberater: Schildern Sie Ihre Situation und erklären Sie, dass Sie den Pfändungsschutz nicht mehr benötigen. Er erklärt Ihnen, was Sie zu tun haben. Sie heben letztendlich nur die Zusatzvereinbarung auf, die Sie für den Pfändungsschutz abgeschlossen haben.
Tipp: Sie können Ihr P-Konto jederzeit wieder umwandeln lassen. Haben Sie noch Schulden, wird bei einer Kontopfändung allerdings kein Freibetrag mehr für Sie geschützt.
Warum habe ich einen Anspruch auf die Umwandlung meines P-Kontos in ein Girokonto?
Auch wenn der Anspruch auf die Rückumwandlung Ihres Kontos nicht im Gesetz formuliert ist, haben mehrere Gerichte entschieden, dass er besteht. Das liegt daran, dass Sie mit dem P-Konto kein eigenes Konto eröffnet haben, sondern lediglich eine weitere Vereinbarung für Ihr Girokonto getroffen haben. Sie haben also die ganze Zeit Ihr Girokonto weitergeführt, nur mit dem zusätzlichen Pfändungsschutz. Dass man Ihnen die Entfernung des Schutzes verwehrt, ist daher nicht rechtens.
Tipp: Die Bank darf Ihnen auch bei der Umwandlung für Ihr Girokonto keine neuen Konditionen aufzwingen – das Girokonto besteht weiter wie zuvor!
Was spricht dafür, dass ich mein P-Konto in ein normales Konto umwandle?
Sie können bei einem P-Konto manche Services nur eingeschränkt nutzen. Lassen Sie es wieder in ein normales Girokonto umwandeln, können Sie beispielsweise wieder einen Dispokredit einrichten lassen. Auch die Nutzung Ihrer Kreditkarte ist dann wieder möglich.
Tipp: Ihr P-Konto ist auch bei der Schufa gemeldet – es kann Ihr Ansehen bei Banken schmälern.
Kann die Bank sich weigern, das P-Konto umzuwandeln?
Wenn Sie bereits mehrfach einen Pfändungsschutz auf dem Konto hatten und ihn dann wieder aufheben ließen, kann es sein, dass die Bank der Umwandlung nicht zustimmt. Das liegt in der Annahme begründet, dass Sie vielleicht bald wieder einen Pfändungsschutz beantragen. Die Umwandlung und die Rückumwandlung ist jedes Mal mit Aufwand verbunden, den sich die Banken gern ersparen möchten. Ein solcher Fall kommt allerdings nur sehr selten vor.
Wird nach der Umwandlung mein Schufa-Eintrag gelöscht?
Die Banken melden es der Schufa, wenn ein Kunde ein P-Konto einrichten lässt. Das müssen sie, damit niemand sich mehrere P-Konten zulegt. Nachdem Sie Ihr P-Konto wieder in ein Girokonto haben umwandeln lassen, können Sie Ihren Schufa-Eintrag prüfen lassen. Steht Ihr P-Konto noch darin, können Sie die Löschung beantragen.
An wen wende ich mich mit Fragen zur Umwandlung des P-Kontos?
Wenn Sie noch Fragen haben, wie Sie die Rückumwandlung Ihres P-Kontos in die Wege leiten, melden Sie sich gern bei uns: Wir helfen Ihnen weiter. Außerdem bieten wir verschiedene Services rund um das P-Konto. Dazu zählt der kostenlose Freibetragsrechner auf schutzkonto.de. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch zum günstigsten Onlinepreis und ohne Verzögerung Ihre Bescheinigung aus und senden Sie, wenn Sie das möchten, an Ihre Bank.