UVG das direkt vom Jugendamt auf ein P-Konto ausgezahlt wird, kann ab sofort bescheinigt werden.
Dazu nutzen Sie bitte die neue Funktion die Ihnen ab sofort unter schutzkonto.de zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie, dass Unterhalt den Sie von einem (Ex-)Ehepartner/in für Ihr Kind auf ein P-Konto überwiesen bekommen generell nicht bescheinigt werden kann.
Sollten Sie Unterhaltszahlungen von Ihrem (Ex-)Ehepartner/in erhalten sollten Sie unbedingt ein Konto für Ihr Kind eröffnen und das Geld auf das neue Konto ausbezahlen lassen.