Dieses Jahr wurden die Freibeträge auf dem P-Konto erneut erhöht. Dies geschieht nun nicht mehr jedes zweite Jahr sondern jährlich.
Der neue Grundfreibetrag beträgt: 1.410,00€ pro Monat.
Für die erste unterhaltsberechtigte Person beträgt der Freibetrag: 527,76€ pro Monat. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person beträgt der Freibetrag: 294,02€ pro Monat.
Der Grundfreibetrag wird sofort von Ihrer Bank oder Sparkasse gewährt wenn Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Sollten Sie eine Pfändung erwarten zögern Sie nicht Ihr Konto umzuwandeln, da Ihnen sonst Geld verloren gehen kann!
Wenn Sie verheiratet sind - oder an Ihren getrennt lebenden Ehepartner Unterhalt zahlen - und/oder Kinder haben steht Ihnen ein erhöhter Freibetrag zu.
Diesen sollten Sie sich unbedingt einrichten lassen, auch wenn Ihr monatliches Einkommen darunter liegt. Für die Erhöhung ist eine Bescheinigung gem. 905§ ZPO notwendig. Diese Bescheinigung können Sie hier online direkt anfordern und zu Ihrer Bank übermitteln lassen.
Hier die komplette Liste der ab sofort gültigen Freibeträge mit Beispielen:
Haushaltszusammensetzung | Freibeträge | Summe |
---|---|---|
Alleinerziehende Person ohne Kinder | - Grundfreibetrag: 1.410 € | 1.410 € |
Alleinerziehende Person mit einem Kind | - Grundfreibetrag: 1.410 € - 1x Kindergeld: 250 € - Zuschlag für 1 weitere Person: 527,76 € | 2.187,76 € |
Alleinerziehende Person mit zwei Kindern | - Grundfreibetrag: 1.410 € - 2x Kindergeld: 500 € - Zuschlag für 2 weitere Personen: 821,78 € | 2.731,78 € |
Alleinerziehende Person mit drei Kindern | - Grundfreibetrag: 1.410 € - 3x Kindergeld: 750 € - Zuschlag für 3 weitere Personen: 1.115,80 € | 3.275,80 € |
Alleinerziehende Person mit vier Kindern | - Grundfreibetrag: 1.410 € - 4x Kindergeld: 1.000 € - Zuschlag für 4 weitere Personen: 1.409,82 € | 3.819,82 € |
Zwei Erwachsene ohne Kinder | - Grundfreibetrag: 1.410 € - Zuschlag für 1 weitere Person: 527,76 € | 1.937,76 € |
Zwei Erwachsene mit einem Kind | - Grundfreibetrag: 1.410 € - 1x Kindergeld: 250 € - Zuschlag für 2 weitere Personen: 821,78 € | 2.481,78 € |
Zwei Erwachsene mit zwei Kindern | - Grundfreibetrag: 1.410 € - 2x Kindergeld: 500 € - Zuschlag für 3 weitere Personen: 1.115,80 € | 3.025,80 € |
Zwei Erwachsene mit drei Kindern | - Grundfreibetrag: 1.410 € - 3x Kindergeld: 750 € - Zuschlag für 4 weitere Personen: 1.409,82 € | 3.569,82 € |
Zwei Erwachsene mit vier Kindern | - Grundfreibetrag: 1.410 € - 4x Kindergeld: 1.000 € - Zuschlag für 5 weitere Personen: 1.703,84 € | 4.113,84 € |